Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online Shop AGB

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der next-eco Vertriebs & Lizenz GmbH (nachstehend „Auftragnehmer“) Geschäftsführer: Ralf Kopytziok, gelten bei allen Bestellungen im Online-Shop.
(2) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unsere Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber Unternehmern, somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird vorsorglich widersprochen.
(4) Vertragssprache ist deutsch.
(5) Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer heizen.next-eco.de einsehen, herunterladen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Warenpräsentation in unserem Online Shop heizen.next-eco.de stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich um einen unverbindliche Aufforderung die Waren über den Online Shop zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot gem. § 145 BGB ab.
(3) Nach Eingang Ihres Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir den Erhalt der Bestellung bestätigen (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes dar. Ein Kaufertrag kommt durch diese Eingangsbestätigung nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich in einer gesonderten E-Mail die Annahme des Kaufvertrages erklärt (Auftragsbestätigung) oder wenn der Auftragnehmer die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an die angegebene Adresse verschickt.

§ 3 Preise
Die in unserem Online Shop genannten Preise verstehen sich Netto und in EURO. Versandkosten, Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingung; Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise über:
• Kauf auf Rechnung
• Lastschrift
• PayPal
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(3) Gerät der Auftraggeber mir einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
„Unser Unternehmen bietet u. a. die Bezahlmethoden „Kauf auf Rechnung“ und „Lastschrift“ an. Dabei handelt es sich um Bezahlmethoden, bei denen das Risiko eines Zahlungsausfalls besteht. Unser Unternehmen prüft bei Bestellungen, bei denen das Risiko eines Zahlungsausfalls besteht und wir ein berechtigtes Interesse besitzen, uns vor Zahlungsausfällen zu schützen, die Bonität des Kunden. Siehe hierzu
heizen.next-eco.de/datenschutz
Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit gegenüber unserem Unternehmen widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf bereits erteilten Verarbeitung. next-eco Vertriebs & Lizenz GmbH, Otto-Lilienthalstraße 12, 49134 Wallenhorst, Telefonnummer: +49 (0) 5407-8030-3080 , Telefaxnummer: +49 (0) 5407-8030-3081, E-Mail-Adresse: mail@next-eco.de
(5)Im Fall, dass der zu zahlende Rechnungsbetrag unserem Konto nicht fristgerecht gutgeschrieben wird, geraten Sie automatisch in Verzug. Auch ohne weitere Mahnung sind Sie dann zusätzlich zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten für Privatpersonen oder von 9 Prozentpunkten für Unternehmen über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz verpflichtet. Ebenso sind sie zur Zahlung des weiteren Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Inkassokosten verpflichtet. Die Kosten des gesamten weiteren Verfahrens gehen entsprechend der gesetzlichen Regelungen des § 288 BGB zu Ihren Lasten.

§ 5 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Die Versandart, der Versandweg und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers.
(2) Die vom Auftragnehmer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferung und Leistung gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Die Lieferung wird vom Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstigen versicherbare Risiken versichert.
(4) Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Die Ware, sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(5) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Auftragnehmer.
(6) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
(7) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Ware erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftragnehmer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftragnehmer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(8) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer hierrüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem Auftragnehmer.
(9) Der Auftragnehmer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihrer Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50% übersteigt.
(10) Tritt der Auftragnehmer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), so ist berechtigt die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, also ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.
(2) Der Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, hat das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen den mit der next-eco Vertriebs & Lizenz GmbH geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Diese Frist wird mit der rechtzeitigen Absendung der Ware gewahrt.
(3) Die Widerrufsfrist beginnt sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat.
Der Auftraggeber wird gesondert über die Widerrufsrechte belehrt und ihm wird zur Wahrung der Informationspflichten des Auftragnehmer die Beschaffung eines Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB empfohlen.
(4) Zur Ausübung des Widerrufsrechtes kann der Auftraggeber eine eindeutige Erklärung über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen an:
next-eco Vertriebs & Lizenz GmbH
Otto-Lilienthal-Straße 12
49134 Wallenhorst
mail@next-eco.de
(5) Im Fall des Widerrufs sind die empfangen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren.
Der Auftragnehmer gewährt alle Zahlungen, die vom Auftraggeber erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die günstigste Standardlieferung gewählt hat, binnen vierzehn Tagen zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet. Entgelte werden für die Rückzahlung nicht berechnet.
(6) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen an den Auftragnehmer zurückzusenden. Im Falle des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten für die Rücksendung (Versandkosten) der Ware zu tragen.
(7) Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware verweigern.
(8) Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung bei Öffnung der Ware (nicht des Paketes) oder bei bereits genutzter Ware verweigern.

§ 7 Mängelrügen
(1) Mängelrügen sind umgehend unter Berücksichtigung des § 377 des HGB nach Anlieferung zu erheben. Die Mängelrüge bedarf der Textform (E‐ Mail oder Fax). Wird eine Mängelrüge zurecht erhoben, hat der Auftragnehmer das Recht, aber auch die Pflicht, ein mangelfreies Ersatzprodukt der in der Vorbemerkung gelieferten Marken bereitzustellen und zu liefern. (2) Die Produkthaftung der Heizmodule und Garantie über 1 Jahr übernimmt ausschließlich der Hersteller. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen gegen sie erhobenen Schadensersatzansprüchen auf erstes Anfordern frei.

§ 8 Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
(2) Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, soweit die Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Dies gilt nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz; in einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
- Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die Angaben des Auftragnehmers und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
- Der Auftraggeber ist gem. § 377 HGB verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nachterfüllung). Im Falle der Nachbesserung trägt der Auftragnehmer nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Schäden die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen resultieren.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen durfte.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods (CISG) anwendbar.
(3) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der Sitz des Auftragsnehmers in Osnabrück. Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.